Neue Corona-Testverordnung
Ab dem 30.06.2022 gilt die neue Corona-Testverordnung. Demnach haben Sie bei uns folgende Testmöglichkeiten:
Kostenloser Bürgertest
0,- €
- Kinder unter 5 Jahren
- Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Wenn Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich
- Für den Besuch im Krankenhaus oder in einer stationären Pflegeeinrichtung
- Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen
- Zur Beendigung der Quarantäne ("Freitesten")
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Leistungsberechtigte Pflegebedürftige sowie pflege- oder hilfsbedürftige Menschen mit Behinderung in der eigenen Häuslichkeit, die Personen im Rahmen eines „Persönlichen Budgets“ nach § 29 SGB IX beschäftigen sowie diese beschäftigten Personen
- Pflegende Angehörige (im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI)
Bürgertest mit Eigenanteil
3,- €
- Vor dem Besuch einer Veranstaltung in Innenräumen
- Vor einem Kontakt zu Personen, die ein hohes Risiko haben, schwer an CoViD-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Bei einem Hinweis auf ein erhöhtes Risiko in der Corona-Warn-App ("rote Kachel")
Selbstzahler Test
8,- €
- In allen anderen Fällen
Bitte bringen Sie zum Test ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) und Berechtigungsnachweis für den kostenlosen / vergünstigten Test (z.B. ärztliches Attest, Mutterpass oder Bescheinigung der Pflegeeinrichtung) mit.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage
10:00 - 14:00 Uhr
Gruppen nach Vereinbarung